Fahrschule Fricktal - Beat Bur

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrschule Beat Bur

Fahrschullektionen

Eine Lektion Fahrunterricht umfasst die in der Preisliste aufgeführte Zeitdauer inkl. Instruktionen.

Die Fahrschullektionen beginnen und enden am Domizil der Fahrschule. Abholservice in der Umgebung von Frick/Wallbach ist inbegriffen. Bei längeren Fahrten bleibt eine teilweise Berechnung der Anfahrtszeit nach Absprache vorbehalten.

Fahrzeug

In der Regel wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach Absprache/Besichtigung des Fahrzeuges möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf den Fahrschulpreis gewährt.

Absage von Terminen

Muss der/die Fahrschüler/in einen vereinbarten Termin absagen, so hat dies so früh als möglich, spätestens 36 Stunden, zu Bürozeiten (8 bis 20 Uhr) vor der Lektion zu erfolgen. Nicht oder zu spät abgesagte Fahrlektionen werden verrechnet. Bei Krankheit/Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

Lernfahrausweis

Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen. Verluste sind rechtzeitig im voraus dem Fahrlehrer zu melden.

Bezahlung

Die Fahrlektionen sind dem Fahrlehrer jeweils in bar nach dem Unterricht zu bezahlen.

Administrations- und Versicherungspauschale

Pro Fahrschüler/in wird bei Beginn der Fahrausbildung auf unserem Fahrschulfahrzeug ein einmaliger Beitrag für Administration und Vollkaskoversicherung gemäss Preisliste berechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen).

Führerprüfung

Die für die praktische Führerprüfung Kategorie B benötigte Zeit wird zum Ansatz von drei Fahrlektionen, Kategorie C/C1 vier, Kategorie D fünf Fahrlektionen verrechnet. Für die praktische Führerprüfung wird dem Fahrschüler/in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt und ist im Lektionspreis inbegriffen.

Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler/innen und werden direkt vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.

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